Das neue KiTa-Gesetz – inklusive dem Rechtsanspruch auf 7 Stunden Betreuung am Stück – ist am 01.07.2021 vollständig in Kraft getreten. Eine Übergangsfrist gibt es nur bei der Ausgestaltung des Mittagessens (KiTaG § 31 (1)). Die erforderlichen Anstrengungen, um spätesten bis zur Evaluation des KiTa-Gesetzes im Jahr 2028 auch hier die Anforderungen zu erfüllen, müssen…
Jedes Jahr soll auf Kreis- bzw. Stadtebene mindestens eine Delegierten-Vollversammlung stattfinden. Dort berichtet der KEA- bzw. StEA-Vorstand über seine Arbeit des vergangenen Jahres. Alle zwei Jahre (beginnend ab 2021) wird in dieser Vollversammlung der KEA-/StEA-Vorstand durch die Delegierten neu gewählt. Ein Abweichen vom Wahlturnus bedeutet, dass dann die Amtszeit entsprechend verkürzt ist, um wieder in…
Die Wahl wird vom Jugendamt geleitet. Wahlberechtigt sind die beiden anwesenden Delegierten (bzw. deren Stellvertretungen) pro Einrichtung des Kreises/der Stadt. Zunächst wird die Anzahl der Vorstandsmitglieder von der Vollversammlung bestimmt. Zur anschließenden Wahl können alle Eltern kandidieren, die ein Kind im tagesbetreuungsfähigen Alter (unter 14 Jahre) mit gewöhnlichem Aufenthalt im jeweiligen Kreis/Stadt haben. Es können…
Die konstituierende Sitzung muss spätestens einen Monat nach der Wahl stattfinden. Es bietet sich an, die konstituierende Sitzung direkt im Anschluss an die Vollversammlung abzuhalten. Die konstituierende Sitzung wird durch das Jugendamt einberufen und bis zur Wahl des vorsitzenden Mitglieds durch eine von ihm beauftragte Person (das kann z. B. ein Mitglied des bisherigen Vorstandes…
Die wichtigste Aufgabe eines KEA/StEA-Vorstandes ist es, Transparenz zu schaffen. In diesem Rahmen ist er Ansprechpartner für die Kita- und Hort-Eltern und auch für alle Eltern noch ohne Kita-Platz und gibt Hilfestellung bei allen Anfragen. Dazu sollte er sich mit den Grundlagen des Kita-Systems vertraut machen, z.B. durch die Eltern-Mitwirkungsbroschüre (Elternmitwirkungsbroschüre) und Schulungen des Landeselternausschusses…
Bestehende Projekte/Arbeitsgruppen/Themen des vorherigen Vorstandes sollten gegebenenfalls fortgeführt werden. Außerdem sollte sich der neue KEA-/StEA-Vorstand den aktuellen und dringenden Themen annehmen, die sich durch Eltern-Anfragen oder durch die Berichterstattung der Presse ergeben. Zur Bearbeitung können dafür Arbeitsgruppen gebildet werden, z.B. zu den Themen Bedarfsplanung, Veranstaltungen, Netzwerke/Kooperationen, Inklusion, Integration, Busbeförderung oder Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Das vorsitzende Mitglied lädt z. B. per Mail zu den Vorstandssitzungen ein und erstellt die Tagesordnung basierend auf Vorschlägen der Mitglieder. Ein Rhythmus von 4-6 Wochen ist zu empfehlen. Die Sitzungsleitung übernimmt in der Regel das vorsitzende Mitglied. Für die idealerweise in Präsenz stattfindenden Treffen kann ein Raum beim zuständigen Jugendamt angefragt werden. Bei den…
Der Kreiselternausschuss (KEA) oder Stadtelternausschuss (StEA) ist die Interessensvertretung der Eltern auf Ebene des Jugendamtsbezirks gegenüber Jugendamt, Trägern, Politik und Öffentlichkeit. Er besteht aus der KEA-/StEA-Vollversammlung und dem KEA-/StEA-Vorstand. In der Vollversammlung treffen sich alle KEA-/StEA-Delegierten. Als Delegierte können sich alle Eltern wählen lassen, die ein Kind in einer Einrichtung im Jugendamtsbezirk haben. Der KEA-/StEA-Vorstand…
Die KEA-/StEA-Vollversammlung besteht aus zwei Delegierten pro Einrichtung im Kreis/der Stadt und ist das höchste beschlussfassende Kita-Eltern-Gremium im Jugendamtsbezirk. In der Vollversammlung berichtet der KEA-/StEA-Vorstand über seine Arbeit, der Vorstand und jede:r Delegierte kann einen Antrag stellen und es werden Beschlüsse zu verschiedenen Themen gefasst. Auch wählen die Delegierten alle zwei Jahre den KEA-/StEA-Vorstand und…
Das Anhörungsrecht der KEAs / StEAs gegenüber dem Jugendamt ist in §12 Abs. 2 Satz 2 KiTaG geregelt. Es bezieht sich auf alle Kita-übergreifenden Themen. „Anhörung“ bedeutet, dass der KEA „rechtzeitig und umfassend“ vor der abschließenden Meinungsbildung des Jugendamtes anzuhören ist. Die Ergebnisse der Anhörung sollen in die Meinungsbildung des Jugendamtes einbezogen werden, so dass…