Der Kreiselternausschuss (KEA) oder Stadtelternausschuss (StEA) ist die Interessensvertretung der Eltern auf Ebene des Jugendamtsbezirks gegenüber Jugendamt, Trägern, Politik und Öffentlichkeit. Er besteht aus der KEA-/StEA-Vollversammlung und dem KEA-/StEA-Vorstand. In der Vollversammlung treffen sich alle KEA-/StEA-Delegierten. Als Delegierte können sich alle Eltern wählen lassen, die ein Kind in einer Einrichtung im Jugendamtsbezirk haben.

Der KEA-/StEA-Vorstand führt die laufenden Geschäfte, vertritt den KEA/StEA nach außen und wird alle zwei Jahre gewählt. In den Vorstand können sich alle Eltern wählen lassen, die ein Kind unter 14 Jahren im Jugendamtsbezirk haben (auch ohne aktuellen Kita-Platz).

Der KEA/StEA bündelt die Elterninteressen über eine einzelne Einrichtung hinaus und ist Ansprechpartner für die Elternausschüsse (EA) vor Ort. Er behandelt einrichtungsübergreifende Themen, wie z. B. Verpflegung, Öffnungszeiten oder den Bedarfsplan. Zu diesen und weiteren Themen hat der KEA-/StEA-Vorstand ein Anhörungsrecht gegenüber dem Jugendamt. Außerdem entsendet er ein beratendes Mitglied mit Antragsrecht in den Jugendhilfeausschuss (JHA).


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