Jedes Jahr soll auf Kreis- bzw. Stadtebene mindestens eine Delegierten-Vollversammlung stattfinden. Dort berichtet der KEA- bzw. StEA-Vorstand über seine Arbeit des vergangenen Jahres. Alle zwei Jahre (beginnend ab 2021) wird in dieser Vollversammlung der KEA-/StEA-Vorstand durch die Delegierten neu gewählt. Ein Abweichen vom Wahlturnus bedeutet, dass dann die Amtszeit entsprechend verkürzt ist, um wieder in den regulären Wahlturnus einzuscheren.

Diese Wahl findet bis zum 15.12. eines Wahljahres statt. Ausrichter der Vollversammlung mit Vorstandswahl ist das zuständige Kreis- oder Stadtjugendamt. Es sollte unter anderem den Raum stellen, die Einladungen an die KEA-/StEA-Delegierten versenden und die öffentliche Bekanntgabe der Wahl vornehmen. Auf der jährlichen Vollversammlung werden außerdem durch die KEA-/StEA-Delegierten die Delegierten für den Landeselternausschuss (LEA) neu gewählt.


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