Die konstituierende Sitzung muss spätestens einen Monat nach der Wahl stattfinden. Es bietet sich an, die konstituierende Sitzung direkt im Anschluss an die Vollversammlung abzuhalten. Die konstituierende Sitzung wird durch das Jugendamt einberufen und bis zur Wahl des vorsitzenden Mitglieds durch eine von ihm beauftragte Person (das kann z. B. ein Mitglied des bisherigen Vorstandes sein) geleitet. In der konstituierenden Sitzung werden das vorsitzende Mitglied und dessen Stellvertretung geheim gewählt.
Im Anschluss an die konstituierende Sitzung können unter Leitung des neuen vorsitzenden Mitglieds weitere Ämter gewählt werden, wie das beratende Mitglied für den Jugendhilfeausschuss (JHA) und dessen Stellvertretung. Weitere Ämter sollten bei Bedarf auf die Vorstandsmitglieder verteilt werden, wie z.B. Schriftführung.

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