Die KEA-/StEA-Vollversammlung besteht aus zwei Delegierten pro Einrichtung im Kreis/der Stadt und ist das höchste beschlussfassende Kita-Eltern-Gremium im Jugendamtsbezirk. In der Vollversammlung berichtet der KEA-/StEA-Vorstand über seine Arbeit, der Vorstand und jede:r Delegierte kann einen Antrag stellen und es werden Beschlüsse zu verschiedenen Themen gefasst. Auch wählen die Delegierten alle zwei Jahre den KEA-/StEA-Vorstand und jedes Jahr die Landeselternausschuss (LEA)-Delegierten. Zu der Vollversammlung mit Wahl lädt das örtliche Jugendamt ein, zu allen anderen Vollversammlungen der KEA-/StEA-Vorstand.


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