FAQ Kategorie: Elternmitwirkung


  • Der bestehende KEA-/StEA-Vorstand wirkt bei der Planung der Vollversammlung mit. Er führt Planungsgespräche mit dem Jugendamt und legt mit diesem den Termin der Wahl und die Tagesordnung gemeinsam fest. Für die Vollversammlung erstellt der Vorstand einen Bericht über das vergangene Jahr. Außerdem kann der Vorstand neue Kandidierende für die verschiedenen Ämter auf Kreis- oder Stadtebene…

  • Zunächst kann man sich als Elternteil aktiv am Alltag des eigenen Kindes beteiligen durch Gespräche mit dem eigenen Kind, den Fachkräften, der Leitung und anderen Eltern. Wichtig sind die Entwicklungsgespräche mit den Erzieher:innen. Außerdem kann man an Elternabenden, Projekten, Eltern-Cafés, Festen, öffentlichen Elternausschuss-Sitzungen und an Elternversammlungen aktiv teilnehmen bzw. diese selbst mitgestalten. Eltern können ihre…

  • Die Elternversammlung ist das höchste Gremium der Elternmitwirkung einer Tageseinrichtung. Sie findet mindestens einmal im Jahr in Präsenz statt. Alle Eltern einer Kita/eines Hortes sind Teil dieser EV und dort stimmberechtigt. Sie ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde (unabhängig von der Anzahl der Anwesenden). Die EV kann jederzeit auf Antrag von 20 % der Elternteile,…

  • Der Elternausschuss ist die durch die Elternversammlung gewählte Vertretung aller Eltern einer Einrichtung. Er ist Ansprechpartner für sämtliche Fragen und Anliegen der Eltern rund um die Einrichtung und vertritt deren Interessen. Der EA ist somit ein wichtiges Bindeglied zwischen Eltern, den Fachkräften, der Einrichtungsleitung und dem Träger und arbeitet eng mit allen zusammen. Der EA…

  • Die Größe des Elternausschusses richtet sich nach den Betreuungsplätzen laut Betriebserlaubnis. Je angefangene 10 Betreuungsplätze ist ein Mitglied in den EA zu wählen, jedoch mindestens drei (Bsp: bei 77 Betreuungsplätzen = 8 EA-Mitglieder, bei unter 20 Betreuungsplätzen = 3 EA-Mitglieder). Ein Elternausschuss kann auch aus weniger Mitgliedern als der Maximal-Anzahl bestehen. Sind es weniger als…

  • Die Wahl des Elternausschusses (EA) soll jedes Jahr in der Zeit zwischen dem Ende der Schulsommerferien bis Ende Oktober stattfinden. Der Träger und die Einrichtungsleitung bestimmen in Absprache mit dem amtierenden EA den Wahltermin und informieren die Eltern spätestens zwei Wochen vor dem Wahltermin. Die EA-Wahl wird ordnungsgemäß von Träger oder Einrichtungsleitung in einer Präsenzveranstaltung…

  • Die beiden KEA-/StEA-Delegierten einer Tageseinrichtung und ihre beiden Stellvertretungen werden vom Elternausschuss (EA) benannt und entsandt. Sie vertreten die Elternschaft einer Tageseinrichtung in den Vollversammlungen des zugehörigen Kreis- oder Stadtelternausschusses (KEA/StEA). Diese Delegierten müssen keine EA-Mitglieder sein. Alle KEA-/StEA-Delegierten eines Kreises/einer Stadt bilden zusammen die KEA-/StEA-Vollversammlung. Diese ist das höchste beschlussfassende Gremium der Elternmitwirkung auf…