Die Elternversammlung ist das höchste Gremium der Elternmitwirkung einer Tageseinrichtung. Sie findet mindestens einmal im Jahr in Präsenz statt. Alle Eltern einer Kita/eines Hortes sind Teil dieser EV und dort stimmberechtigt. Sie ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde (unabhängig von der Anzahl der Anwesenden). Die EV kann jederzeit auf Antrag von 20 % der Elternteile, des Elternausschusses (EA) oder des Trägers der Tageseinrichtung einberufen werden, um die Eltern-Mitwirkungsrechte zu ermöglichen. Zu Beginn eines jeden Kita-Jahres laden Einrichtungsleitung und -träger zur ersten Elternversammlung des Kita-Jahres ein. In dieser EV findet die Wahl des Elternausschusses statt. Die Leitung und der Träger berichten über aktuelle Entwicklungen in der Einrichtung und beantworten den Eltern in der Versammlung Fragen. Auch der scheidende EA berichtet über das vorherige Kita-Jahr und erstattet Bericht über seine Arbeit. Bei einer EV können vielfältige Themen von EA, Leitung und Träger vorgestellt und mit allen Anwesenden diskutiert und beschlossen werden. Dabei können auch Beschlüsse des EA durch die Elternversammlung überstimmt werden. Außerdem kann jedes Elternteil in einer EV Anträge stellen. Zu einer EV können auch Referent:innen zu pädagogischen Themen eingeladen werden.


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