Die Wahl des Elternausschusses (EA) soll jedes Jahr in der Zeit zwischen dem Ende der Schulsommerferien bis Ende Oktober stattfinden. Der Träger und die Einrichtungsleitung bestimmen in Absprache mit dem amtierenden EA den Wahltermin und informieren die Eltern spätestens zwei Wochen vor dem Wahltermin. Die EA-Wahl wird ordnungsgemäß von Träger oder Einrichtungsleitung in einer Präsenzveranstaltung durchgeführt. Die Elternversammlung (EV) kann aber mit einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Stimmen eine nachgelagerte Urnenwahl beschließen.
In der EV hat jeder Elternteil (unabhängig von der Anzahl der Kinder) eine Stimme. Ist nur ein Elternteil anwesend oder alleinerziehend, stehen diesem zwei Stimmen zu. Für den Elternausschuss kandidieren können alle anwesenden Elternteile. Abwesende Elternteile können kandidieren, wenn sie ihre Kandidatur dem Träger oder der Leitung vor Beginn der EV angezeigt haben.
Grundsätzlich ist die EA-Wahl geheim. Auf dem Stimmzettel sind höchstens so viele Kandidierende einzutragen oder anzukreuzen, wie Mitglieder zu wählen sind. Jeder Elternteil erhält einen Stimmzettel, allein anwesende Elternteile oder Alleinerziehende erhalten zwei Stimmzettel. Ein Stimmzettel, aus dem der Wille nicht eindeutig hervorgeht, ist ungültig. Wer es nicht in den Elternausschuss schafft, ist Ersatzmitglied und rückt nach, falls jemand aus dem EA ausscheidet (in der Reihenfolge der erhaltenen Stimmen).
Wenn die Anzahl der Kandidierenden gleich oder weniger der Anzahl der zu wählenden EA-Mitglieder ist, kann die Wahl auch als verbundene Einzelwahl stattfinden. Dabei wird über jeden Kandidierenden auf dem Stimmzettel mit Ja oder Nein abgestimmt. Gewählt ist, wer mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält. Auch die Möglichkeit einer Offenen Wahl über die Liste als Ganzes, wenn kein:e Wahlberechtige:r eine geheime Wahl verlangt.

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