Die beiden KEA-/StEA-Delegierten einer Tageseinrichtung und ihre beiden Stellvertretungen werden vom Elternausschuss (EA) benannt und entsandt. Sie vertreten die Elternschaft einer Tageseinrichtung in den Vollversammlungen des zugehörigen Kreis- oder Stadtelternausschusses (KEA/StEA). Diese Delegierten müssen keine EA-Mitglieder sein. Alle KEA-/StEA-Delegierten eines Kreises/einer Stadt bilden zusammen die KEA-/StEA-Vollversammlung. Diese ist das höchste beschlussfassende Gremium der Elternmitwirkung auf der Ebene des örtlichen Trägers der Jugendhilfe (Kreis-/Stadt-Jugendamt). Die KEA-/StEA-Delegierten wählen alle zwei Jahre den KEA-/StEA-Vorstand. In der mindestens einmal jährlich stattfindenden Vollversammlung hat jede:r Delegierte ein Antragsrecht. 20% der Delegierten können eine Vollversammlung einberufen. Die Delegierten geben Informationen aus den eigenen Einrichtungen an den KEA/StEA-Vorstand weiter und informieren die eigenen Eltern über Informationen aus dem KEA/StEA. Sie dienen somit als Multiplikator:innen.

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