Die Größe des Elternausschusses richtet sich nach den Betreuungsplätzen laut Betriebserlaubnis. Je angefangene 10 Betreuungsplätze ist ein Mitglied in den EA zu wählen, jedoch mindestens drei (Bsp: bei 77 Betreuungsplätzen = 8 EA-Mitglieder, bei unter 20 Betreuungsplätzen = 3 EA-Mitglieder). Ein Elternausschuss kann auch aus weniger Mitgliedern als der Maximal-Anzahl bestehen. Sind es weniger als die Hälfte der zu besetzenden Plätze, muss regelmäßig nachgewählt werden, wenn die Bereitschaft von Eltern zur Kandidatur besteht, um offene Plätze im EA zu besetzen. Aber auch wenn die Mindestanzahl der EA-Mitglieder bei der Wahl nicht erreicht wird, gilt der EA als gewählt. Um den Erfolg einer Wahl/Nachwahl zu sichern, sollten von Kita und Elternausschuss Anstrengungen unternommen werden, um die Motivation der Eltern, sich einzubringen, zu erhöhen.

Die Mitgliedschaft im EA bleibt bestehen bis zu der jährlichen Neuwahl, einem Rücktritt, einer Abwahl durch die Elternversammlung oder wenn das Mitglied kein Kind mehr in der Einrichtung hat. Zu Beginn des neuen Kita-Jahres ist der EA bis zur Neuwahl im Amt, auch wenn der Elternausschuss z.B. nur noch aus einem Mitglied besteht.


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