Das vorsitzende Mitglied lädt zu den Sitzungen ein und leitet diese. Es vertritt den EA nach außen, z.B. gegenüber dem Träger oder der Öffentlichkeit. Bei den Sitzungen ist das vorsitzende Mitglied den anderen EA-Mitgliedern gegenüber gleichberechtigt, die Stimme ist den anderen gleichwertig. Der oder die Vorsitzende muss alle Informationen direkt an die anderen EA-Mitglieder weitergeben.

Das stellvertretende vorsitzende Mitglied übernimmt die Aufgaben des vorsitzenden Mitgliedes in dessen Abwesenheit und vertritt es.

Des Weiteren kann ein schriftführendes Mitglied und ein kassenverantwortliches Mitglied gewählt werden, falls gewünscht und notwendig.

Auch die die Eltern vertretenden Kita-Beirat-Mitglieder und deren Stellvertretungen werden aus den Reihen der EA-Mitglieder gewählt.

In der konstituierenden Sitzung werden auch die beiden KEA-/StEA-Delegierten und deren Stellvertretungen benannt. Diese müssen nicht EA-Mitglieder sein aber Eltern von Kindern in der Tageseinrichtun


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