FAQ Kategorie: KiTa-Gesetz


  • Das neue KiTa-Gesetz – inklusive dem Rechtsanspruch auf 7 Stunden Betreuung am Stück – ist am 01.07.2021 vollständig in Kraft getreten. Eine Übergangsfrist gibt es nur bei der Ausgestaltung des Mittagessens (KiTaG § 31 (1)). Die erforderlichen Anstrengungen, um spätesten bis zur Evaluation des KiTa-Gesetzes im Jahr 2028 auch hier die Anforderungen zu erfüllen, müssen…